Patientenakte (ePA)

Infos zur elektronischen Patientenakte

Ab dem 01. Oktober 2025 werden die medizinischen Daten unserer Patientinnen und Patienten automatisch in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen, sofern kein Widerspruch erfolgt.

Was bedeutet das:

Als Ihre Hausarztpraxis sind wir verpflichtet, relevante Gesundheitsdaten, wie Diagnosen, Medikationen oder Arztbriefe in Ihre ePA zu speichern.

Ziel ist eine bessere und schnellere medizinische Versorgung.

Wenn Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, der Befüllung Ihrer ePA zu wiedersprechen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen bei allen Fragen oder beim Widerspruch Ihrer ePA.

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